01.09.2021

Meine Rechte als Mieter nach der Flutkatastrophe - Anwalt.de

Überschwemmungen stellen keine "höhere Gewalt" dar, das bedeutet, diese schwere Flutkatastrophe zählt "mietrechtlich" zum Risikoberiecht des Vermieters. https://ift.tt/2V7p7HU

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