17.08.2021

Bundestagswahl im Flutgebiet: Auch Zelte können Wahlraum sein - Aachener Nachrichten

In den Flutkatastrophen-Regionen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall ... https://ift.tt/3AIvsZk

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen