Hitze in Deutschland
17.03.2020
Corona-Geschädigte müssen vorerst nicht Insolvenz anmelden
Ähnliche Ausnahmen hatte die Bundesregierung schon nach den
Flutkatastrophen
in den Jahren 2002, 2013 und 2016 beschlossen. Damals ... https://ift.tt/3d1FPwx
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen